Betreutes Wohnen
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Die Wohnform des „Betreuten Wohnens“ wird von uns als Wohnungsgesellschaft in Kooperation mit verschiedenen Trägern und Eigentümern von Wohnanlagen angeboten. Hierbei besteht unsere Aufgabe in der Regel in der mietrechtlichen Verwaltung der Anlagen.
In unserer Gesellschaft mit stetig geringer werdender Geburtenrate und einer immer besser werdenden medizinischen Versorgung und somit steigender Lebenserwartung verschiebt sich das Durchschnittsalter permanent nach oben. Wir sind bestrebt, ältere Mieter möglichst lange in ihrem gewohnten Wohnumfeld zu belassen. Dafür nutzen wir vorrangig bauliche Veränderungen im Sanitärbereich, soweit die vorhandene Bausubstanz dies zulässt und der hierfür notwendige finanzielle Aufwand die Verhältnismäßigkeit nicht übersteigt. Jedoch nehmen die Fälle zu, in denen diese Maßnahmen allein nicht mehr ausreichen. Um auch in diesen Fällen Versorgungssicherheit zu gewährleisten, ist die Bereitstellung von Betreuungsmöglichkeiten notwendig, wenn eine häusliche Pflege absehbar wird. Der Wunsch ist häufig, dies in der bisherigen oder einer vergleichbaren Wohnumgebung zu realisieren, eventuell verbunden mit einer Reduzierung des bisherigen Wohnraumes.
Durch unsere Verwaltungstätigkeit im Bereich des Fremdeigentums und der damit verbundenen Zusammenarbeit mit entsprechenden Dienstleistern sehen wir uns in der Lage, bei Nachfragen in dieser Hinsicht behilflich sein zu können. Wir verwalten hierzu Anlagen des betreuten Wohnens in Hildburghausen, Themar und in Eisfeld und geben unseren Mietern damit die Möglichkeit, bei einem moderaten Betreuungsbedarf weiterhin selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden und gewohnter Umgebung in der eigenen Gemeinde oder in deren Nähe den Herbst des Lebens verbringen zu können.
Je nach Wohnanlage und Vertragsgestaltung werden Mahlzeiten, Pflegedienste, Reinigungsservice oder auch Freizeitaktivitäten angeboten. Daneben bestehen noch verschiedene Wahlleistungen je nach Dienstleister. Darüber hinaus gibt es häufig auch Gemeinschaftsräume zum kommunikativen Austausch und zur gemeinsamen Freizeitgestaltung. Im betreuten Wohnen als Wohnform im Alter wird vom Anbieter und/oder von einem mit ihm zusammenarbeitenden Leistungsträger das eigentliche Wohnen in einer eigenen, abgeschlossenen Wohnung über einen Mietvertrag und die Betreuung über einen sogenannten Betreuungsvertrag vereint. Beide Verträge haben unterschiedliche Partner und unterliegen einer unterschiedlichen, rechtlichen Betrachtung und Beurteilung. Als Wohnform ist das betreute Wohnen für Senioren nicht gesetzlich definiert und unterliegt weder dem Heimgesetz noch eventuell vorhandenen Landesheimgesetzen. Bei Bedarf helfen unsere Mitarbeiter gerne weiter!