Kundeninformation für alle Fernwärmekunden der Wohnungsgesellschaft Hildburghausen mbH
Liebe Kundin, lieber Kunde,
die Bundesregierung hat für Gas- und Fernwärmekunden mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) eine einmalige staatliche Übernahme der Abschlagszahlung (Gas- und Wärmepreisbremse) für Dezember 2022 beschlossen, um für Entlastung angesichts der hohen Preise für Gas und Fernwärme zu sorgen.
Wir möchten Sie informieren, dass wir als Wärmeversorgungsunternehmen verpflichtet sind, Ihnen für Ihre im Dezember 2022 zu leistende Zahlung für Wärmelieferung eine finanzielle Kompensation zu leisten (§4 Absatz 1 ESWG). Für diese finanzielle Kompensation werden die Wärmeversorgungsunternehmen aus Mitteln des Bundes entlastet.
Mit dem EWSG bekommen wir die Möglichkeit, einige unserer Wärmekunden direkt zu entlasten, indem wir die Dezember-Zahlung für Wärme bis zum 31.12.2022 erstatten. In Ihrer Abrechnung für den Monat Dezember 2022 wird diese Erstattung gesondert ausgewiesen.
Sie sind von der Entlastung betroffen, wenn:
- Ihr jährlicher Wärmeverbrauch unter 1,5 Gigawattstunden liegt.
- Sie Vermieter sind und der Verbrauch mehrerer Haushalte bzw. Mieter über die Entnahmestelle abgerechnet wird.
- Es sich bei Ihnen um eine Wohnungseigentümergemeinschaft handelt.
Weitere kompensationsberechtigte Kundengruppen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Wenn Sie Mieter sind, werden Sie zwar entlastet, jedoch nicht direkt von uns als Wärmeversorger, sondern von Ihrem Vermieter über die nächste Heizkostenabrechnung (gegebenenfalls treten wir als Wohnungsgesellschaft für Sie als Wärmelieferant und als Vermieter auf). In dieser Abrechnung muss Ihr Vermieter die konkrete Höhe der Entlastung gesondert ausweisen.
Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kunden an einen Beauftragten (PwC) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz weiterzugeben.
Folgende Kunden-Daten müssen wir weitergeben:
- E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
- Postanschrift
- Abschlagszahlung für September
- Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraums
Wir hoffen, dass Ihnen diese Entlastung weiterhilft und Sie auch in Zukunft mit unseren Leistungen zufrieden sind.
Anhang: (gemäß EWSG §4)
- der Kunde bezieht die Wärme im Zusammenhang mit der Vermietung von Wohnraum oder als Wohnungseigentümergesellschaft im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes,
- es handelt sich um zugelassene Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, sowie Kindertagestätten und andere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die im Aufgabenbereich des Sozialgesetzbuchs soziale Leistungen erbringen,
- es handelt sich um die Entnahmestelle einer staatlichen, staatlich anerkannten oder gemeinnützigen Einrichtung des Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungsbereichs oder Bildungseinrichtungen der Selbstverwaltung der Wirtschaft in der Rechtsform von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder als eingetragener Verein,
- es handelt sich um Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, anderer Leistungsanbieter oder Leistungserbringer der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch sind.